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Schloß Neuenstein
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Meldebestätigung / Melderegisterauskunft

Allgemeine Informationen
Der Nachweis, im Wohnort gemeldet zu sein, wird durch eine Meldebestätigung bescheinigt. Die Bestätigung ist gebührenfrei für das Sozial- und Arbeitsamt bei Vorlage des Antrags, für die Einbürgerungsbehörde und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühr: 8,00 Euro

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