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Meldebestätigung / Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen
Der Nachweis, im Wohnort gemeldet zu sein, wird durch eine Meldebestätigung bescheinigt. Die Bestätigung ist gebührenfrei für das Sozial- und Arbeitsamt bei Vorlage des Antrags, für die Einbürgerungsbehörde und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühr: 8,00 Euro







