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Kindertagesstätten 
Gebühren der Kindertagesstätten der Gemeinde Neuenstein
Die Betreuungsgebühr beträgt für den Vormittags- bzw. Nachmittagsbesuch für das Einzelkind einer Familie 50,00 EUR monatlich. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie einen Kindergarten der Gemeinde, werden für das zweite Kind 35,00 EUR monatlich und für jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben. Die Betreuungsgebühr für die Benutzung der Kindertagesstätte bis 14.00 Uhr beträgt 60,00 EUR monatlich. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie einen Kindergarten der Gemeinde, werden für das zweite Kind 45,00 EUR monatlich und für jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben. Die Betreuungsgebühr für die Benutzung der Kindertagesstätte von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr beträgt 100,00 EUR monatlich. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie einen Kindergarten der Gemeinde, werden für das zweite Kind 85,00 EUR monatlich und für jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben. Die Betreuungsgebühr für die Benutzung der Kindertagesstätte bis 17.00 Uhr (ganztags) beträgt 110,00 EUR monatlich. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie einen Kindergarten der Gemeinde, werden für das zweite Kind 95,00 EUR monatlich und für jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben. Unregelmäßige stundenweise Betreuung am Nachmittag je Stunde 2,00 EUR; je angefangene Viertelstunde 0,50 EUR. Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten gewährt, erhebt die Gemeinde Neuenstein keine Gebühren nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung, beginnend ab 01.01.2007, für die tägliche Betreuungszeit von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze und mindestens 5 Stunden für Ganztagsplätze. Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig.







