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Schloß Neuenstein
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Information zur Kindertagesstättenanmeldung in der Gemeinde Neuenstein

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

in der Gemeinde Neuenstein steht Ihnen zur Zeit folgendes Angebot zur Betreuung Ihrer Kinder zur Verfügung:

sowie Möglichkeit der Teilnahme an der Mittagsverpflegung in der jeweiligen Kindertagesstätte.

Eine integrative Betreuung für behinderte Kinder findet zur Zeit in der Kindertagesstätte Untergeis statt.

Die Benutzungsgebühren und das Verpflegungsentgelt werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung erhoben.

Die Kindertagesstätten stehen allen Kindern vom vollendeten 2. Lebensjahr an bis zum Schulbesuch offen sowie auch den Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren vom Beginn bis Ende der Grundschulzeit nachmittags zur Verfügung.

Die abgefragten Daten dienen nur zur Vergabe der Kindertagesstättenplätze, zur Erstellung von Prioritätenlisten und zur Ermittlung des Bedarfs an weiteren oder veränderten Angeboten. Die Datenschutzbestimmungen werden bei der Auswertung beachtet.

Wir benötigen Ihre Anmeldung bis zum 31. März des Jahres, in dem Sie eine Aufnahme wünschen, wenn Ihr Kind bei der Vergabe der Plätze angemessen berücksichtigt werden soll. Verbindliche Zusagen verschicken wir in der Regel 3 Monate vor Beginn des neuen Kindergartenjahres.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kindertagesstätten zur Verfügung 

  • Kindertagesstätte Raboldshausen, Tel. (0 66 77) 2 55 
  • Kindertagesstätte Untergeis, Tel. (0 66 21) 7 44 49

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