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Schloß Neuenstein
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Anmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes

Die Anmeldung ist kostenlos. In Neuenstein wir keine Nebenwohnsitzsteuer erhoben.

Allgemeine Informationen
Bei einem Zuzug nach Neuenstein bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie für Ihre Kinder den Kinderausweis/ Kinderreisepass oder die Abstammungsurkunde mit.

Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, so kann eine dritte Person mit Vollmacht oder ausgefülltem und unterschriebenen Meldeformular (siehe unten) und Ihrem Personalausweis beauftragt werden. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) wird keine Vollmacht benötigt.
Wer eine neue Wohnung (Einzige-, Haupt- oder Nebenwohnung) bezieht, muss dies der Meldebehörde mitteilen. Bei Familien genügt die Vorsprache eines Familienmitgliedes, das die Ausweise aller vorlegt.
Personen die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben müssen ebenfalls persönlich Erscheinen und sich gesondert anmelden, auch wenn Sie mit zu den Eltern ziehen

Ausländische Mitbürger (nicht EU) sprechen bitte zunächst bei der Ausländerbehörde vor.

Wichtig : Denken Sie daran, dass Sie nach dem Hessischen Meldegesetz Ihren Wohnungswechsel innerhalb einer Woche bekannt geben müssen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorsprache persönlich oder durch schriftlich bevollmächtigte Person (formlos)

Sowie für Ihre minderjährigen Kinder Kinderausweis/ Kinderreisepass oder Abstammungsurkunde.

Online-Formular

PDF-Datei Anmeldung einer einzigen Wohnung, einer Haupt- oder Nebenwohnung

Zusätzliche Informationen anfordern... Zusätzliche Informationen anfordern...

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