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Schloß Neuenstein
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Gebühren: 13,00 €

Die Gebühr ist bei der Beantragung fällig.

Allgemeine Informationen
Einige Ämter und Dienststellen verlangen die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister. Dieser kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 8 bis 10 Tage (Zustellung am Hauptwohnsitz). Der Auszug kann auch direkt an eine Behörde geschickt werden. Dazu wird die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck benötigt.

Mitzubringende Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • ggf. genaue Anschrift, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll

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