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Schloß Neuenstein
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Führungszeugnis

Gebühren: 13,00 €

Die Gebühr ist bei der Beantragung fällig.

Allgemeine Informationen
Einige Ämter und Dienststellen verlangen die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Dieses kann über die Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 8 bis 10 Tage (Zustellung am Hauptwohnsitz; Belegart N). Das Führungszeugnis kann auch direkt an eine Behörde geschickt werden. Dazu wird die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck benötigt (Belegart O).

Mitzubringende Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • ggf. genaue Anschrift, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll


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