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Schloß Neuenstein
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Bestattung/ Sterbefallanzeige

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles und Ausstellung von Sterbeurkunden ist das Standesamt Neuenstein nur für Personen, die auch in Neuenstein verstorben sind.

Ein Sterbefall ist am folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Es ist ratsam, die Anmeldung des Sterbefalles einem Bestatter zu überlassen, der dann die Anzeige des Sterbefalles (und auch die weiteren Behördenangelegenheiten) für Sie erledigt. Sie geben dem Bestatter nur die erforderlichen Unterlagen.

Bei Anforderung einer Sterbeurkunde muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden. Sterbeurkunden können sowohl schriftlich, per Fax unterschrieben, persönlich oder auch per E-Mail angefordert werden.

Folgende Unterlagen sollten vorgelegt werden: 

  • Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt) 
  • Personalausweis des Verstorbenen 
  • War der Verstorbene verheiratet: Abschrift aus dem Familienbuch (wenn Heirat ab 1958) oder Heiratsurkunde (wenn Heirat vor 1958) 
  • War der Verstorbene ledig: Geburts/Abstammungsurkunde 
  • War der Verstorbene geschieden: Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk / Heiratsurkunde und zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

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