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Schloß Neuenstein
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Beurkundung eines Sterbefalles und Ausstellung von Sterbeurkunden

Allgemeine Informationen

Beurkundung eines Sterbefalles und Ausstellung von Sterbeurkunden:

Sterbeurkunden werden von dem Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat. Die Sterbeurkunde ist der Nachweis des Todes einer Person. Sie enthält unter anderem den Namen, das Sterbedatum, den Sterbeort, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Familienstand des/der Verstorbenen. Zuständig ist das Standesamt Neuenstein damit nur für Personen, die auch in Neuenstein verstorben sind.

Ein Sterbefall ist am folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Es ist ratsam, die Anmeldung des Sterbefalles einem Bestatter zu überlassen, der dann die Anzeige des Sterbefalls (und auch die weiteren Behördenangelegenheiten) für Sie erledigt. Sie geben dem Bestatter nur die erforderlichen Unterlagen:

  • Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt) 
  • Personalausweis des Verstorbenen 
  • War der Verstorbene verheiratet: Abschrift aus dem Familienbuch (wenn Heirat ab 1958) oder Heiratsurkunde (wenn Heirat vor 1958) 
  • War der Verstorbene ledig: Geburts/Abstammungsurkunde
  • • War der Verstorbene geschieden: Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk / Heiratsurkunde und zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Bei Anforderung einer Sterbeurkunde muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden. Sterbeurkunden sollten generell persönlich angefordert werden.

Gebühr: 10,00 € für eine Sterbeurkunde

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