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Schloß Neuenstein
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Gebühren der Kindertagesstätten der Gemeinde Neuenstein

Die Betreuungsgebühr beträgt für den Vormittags- bzw. Nachmittagsbesuch für das Einzelkind einer Familie 50,00 € monatlich.

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte der Gemeinde, werden für das zweite Kind 35,00 € monatlich und für jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben.

Die Betreuungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte bis 14.00 Uhr beträgt 60,00 € monatlich.

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte der Gemeinde, werden für das zweite Kind 45,00 € monatlich und für jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben.

Die Betreuungsgebühr für die Benutzung der Kindertagesstätte von 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr beträgt 100,00 € monatlich.

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte der Gemeinde, werden für das zweite Kind 85,00 € monatlich und für jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühr erhoben.

Die Betreuungsgebühr für die Benutzung der Kindertagesstätte bis 17.00 Uhr (ganztags) beträgt 110,00 € monatlich.

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertagestätte der Gemeinde, werden für das zweite Kind 95,00 € monatlich und für jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben.

Unregelmäßige stundenweise Betreuung am Nachmittag je Stunde 2,00 €; je angefangene Viertelstunde 0,50 €.

Für die Inanspruchnahme des Kindertagesstättenbusses sind keine Gebühren zu entrichten.

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