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Fachbereich 1 - Bürgerservice
Standesamt 
Anmeldung zur Eheschließung – früher Aufgebot
Vor der Trauung müssen Sie die geplante Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Ein Aushang ist nicht mehr nötig. Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor der Hochzeit möglich.
Benötigte Papiere
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
Die Abschrift (nicht älter als 6 Monate) erhalten Sie beim Standesamt des Wohnorts der Eltern.
Achtung: Das Familienbuch ist nicht mit dem Familienbuch zu verwechseln, das fast jede Familie zu Hause hat. Das Familienbuch befindet sich in der Regel beim Standesamt am Wohnort der Eltern.
Haben Ihre Eltern vor dem 01.Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, benötigen Sie eine Abstammungsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt. Eine Abstammungsurkunde muss auch vorgelegt werden, wenn Ihre Eltern nicht verheiratet waren bzw. einer der Verlobten adoptiert wurde.
Besonderheiten:
- Einbürgerungsurkunde
Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, müssen Sie die Einbürgerungsurkunde im Original mitbringen.
- Gemeinsames Kind
Neue Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder, in die beide Elternteile eingetragen sind.
Die Abstammungsurkunden sind beim Geburtsstandesamt erhältlich.
- Akademische Grade
Wenn akademische Grade im Heiratsregister eingetragen werden sollen, legen Sie bitte einen Nachweis vor - etwa das Original Ihrer Promotions- oder Diplomurkunde.
- Minderjährigkeit eines Partners
Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht).
Wenn Sie bereits verheiratet waren:
- Neu ausgestellte Abstammungsurkunde,
- Neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde,
- bzw. eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde oder in der ehemaligen DDR.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Es empfiehlt sich alle vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkenne lassen, also z.B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.
Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen
- Ehefähigkeitszeugnis (erhältlich bei dem letzten Wohnsitzstandesamt im Ausland)
- Ledigkeitsbescheinigung (erhältlich bei dem letzten Meldeamt im Ausland)
- Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem zuständigen Standesbeamten beraten, da die Auflistung in Einzelfällen nicht abschließend ist.
- Infos und Einzelheiten könne Sie auch bei Ihrer Auslandsvertretung erhalten!







