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    Hessen-Finder

    Was ist der Hessen-Finder?

    Der Hessen-Finder ist der zentrale Zuständigkeitsfinder der hessischen Landesverwaltung.

    Über den Hessen-Finder erfährt der Bürger, wer wo, wann und unter welchen Voraussetzungen für sein Anliegen zuständig ist.

    Die Verwaltungsleistungen sind im Hessen-Finder landesweit einheitlich, rechtssicher und leicht verständlich beschrieben und enthalten die Kontaktdaten und Ansprechpartner der jeweils zuständigen Behörde. 

    Der Hessen-Finder ist die Ergänzung des Webangebots der jeweils eigenen Kommune. Da die Verwaltungsebenen von Bund, Land und Kommunen derzeit nicht elektronisch vernetzt arbeiten, kommt es zu einem lückenhaften Informationsangebot. Sowohl für die Kommunen als auch für Bürger und Unternehmen entsteht so ein unnötiger Aufwand. Durch die effektive Verzahnung von kommunalen und landesweiten Informationsdaten wird das flächendeckende Auffinden auf elektronischem Wege ermöglicht. Dies erfordert die koordinierte Zusammenarbeit von Land, Kommunen und Wirtschaft. 

    Der Hessen-Finder ist eine erprobte Serviceleistung, die vom Land finanziert wird und den Kommunen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. 

    Wozu das alles eigentlich?

    Um die Zuständigkeiten in Hessen konkret abzubilden und in hoher Qualität zu gewährleisten, ist eine Kooperation von Land, Kommunen und Kammern in Hessen realisiert worden. Als zentrale Wissensbasis stehen ca. 700 Verwaltungsleistungen (= Leistungen) zur Verfügung, die jeweils auf ein Bürger- bzw. Unternehmeranliegen zugeschnitten sind. Mit Leistungen sind einzelne Situationen wie Baugenehmigung beantragen, Wohnung anmelden, Personalausweis verloren, Wunschkennzeichen beantragen etc. gemeint. 

    Am 12. Dezember 2006 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (RL 2006/123/EG). Ziel dieser Norm ist die Vollendung eines einheitlichen Binnenmarktes im Dienstleistungsbereich. Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLRL) bis zum 28. Dezember 2009 sollten die bürokratischen Hindernisse in der öffentlichen Verwaltung abgebaut werden. Damit wird der grenzüberschreitende Handel von Dienstleistungen erleichtert.

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