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    Aktuelles aus dem Rathaus

     

    18.05.2026

    Veranstaltungskalender 2026

    Veranstaltungskalender_2026.pdf



    12.03.2026

    Illegale Entsorgung von Altkleidern im Gemeindegebiet

    Unzulässige Entsorgung von Altkleidern im Gemeindegebiet

     

    Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablegen von Altkleidersäcken oder einzelnen entsorgten Bekleidungsstücken auf allen gemeindlichen Flächen untersagt ist!

    In den vergangenen Wochen ist vermehrt festgestellt worden, dass Altkleider an öffentlichen Plätzen, Straßenrändern oder neben ehemaligen Sammelstandorten abgelegt wurden.

    Wir stellen klar:

    Die Entsorgung von Altkleidern ist keine kommunale Aufgabe!

    Die Gemeinde ist weder für die Sammlung noch für die Verwertung oder Entsorgung von Alttextilien zuständig.

     

    Zudem haben die bisher tätigen Hilfsorganisationen die Einsammlung von Altkleidern eingestellt. Es stehen daher keine Sammelcontainer oder Abholmöglichkeiten auf gemeindlichen Flächen mehr zur Verfügung. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist selbst verantwortlich, Altkleider ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Das widerrechtliche Ablagern von Altkleidern im öffentlichen Raum stellt eine unerlaubte Abfallentsorgung dar und kann ordnungsrechtlich verfolgt werden. Entsprechende Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

    Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Regelung und um Mithilfe, unser Ortsbild sauber zu halten.

     

    Urstadt, Bürgermeister


    19.11.2025

    Hebesatzung der Gemeinde Neuenstein zum 01.01.2026

    Hebesatzung_der_Gemeinde_Neuenstein_zum_01.01.2026.pdf


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