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  • +++ Behinderungen durch Glasfaserausbau in Obergeis ab dem 25.09.2023 +++
  • +++ Feuerwerk am 02.10.2023 im OT Raboldshausen +++
  • +++ Online-Wahlscheinantrag ab sofort hier Klicken Sie hier! +++
  • +++ ACHTUNG! Straßenvollsperrung im Ortsteil Raboldshausen vom 17.07.2023 bis 30.10.2023 +++
  • +++ Achtung: Einschränkungen für den Straßenverkehr sind ab sofort mind. 10 Tage vorher zu beantragen !!! +++

Aktuelles aus dem Rathaus

 

21.09.2023

Sperrung wegen Instandsetzung Brücke Untergeis

Sperrung_wg._Instandsetzung_Brucke_Untergeis_09.-12.2023.pdf


18.09.2023

Fahrservice zum Wahllokal

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Salzberg und Saasen,

wie Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen konnten, liegen die Wahllokale nun in Raboldshausen (für Salzberger/innen) und Aua (für Saasener Wähler/innen). Auf Grund der geänderten Gesetzeslage waren wir gezwungen, die kleinen Wahlbezirke zusammenzulegen.

Dennoch möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, im Wahllokal zu wählen. Dafür setzen wir mit der Unterstützung des MuM-Busses einen Fahrdienst für Sie ein.

Abfahrt:

08.10.2023, 11 Uhr und 15 Uhr                    Bushaltestelle Salzberg

08.10.2023, 11:15 Uhr und 15:15 Uhr          Bushaltestelle Saasen


Der Bus fährt Sie zum Wahllokal und bringt Sie auch zurück zur Bushaltestelle.

Alternativ dazu steht Ihnen auch die Stimmabgabe über die Briefwahl zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Diana Bertram
Gemeindewahlleiterin


28.08.2023

Wahlbekanntmachung Landtagswahl 08.10.2023

Wahlbekanntm._Landtag_2023.pdf


25.08.2023

Einschränkungen im Verkehrsbereich

Ankündigung halbseitiger Fahrbahnsperrung

Vom 28.08.2023 bis einschließlich zum 23.09.2023 kann auf folgenden Straßen zu Einschränkungen im Verkehrsbereich kommen:

 

B324 zwischen Obergeis und Aua

L3155 in Aua

 

Zur Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherung werden Pflegemaßnahmen an Bäumen am Fahrbahnrand vorgenommen.

Wir bitten um Beachtung.


31.07.2023

KulturPass

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar.

 

Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung, das für alle Angebote des KulturPass' genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt.

 

Alle weiteren Infos unter: https://www.kulturpass.de/ueber-den-kulturpass

 

Alle Texte und Darstellungen stammen von: https://www.kulturpass.de/ueber-den-kulturpass


19.07.2023

Dorfentwicklung Neuenstein

 

Gerade laufen die ersten Maßnahmen in der Dorfentwicklung Neuenstein an. Gleichzeitig wird das Spektrum der Förderungen um einen neuen Baustein erweitert. Mit der neuen Förderrichtlinie können zusätzlich auch ehrenamtliche Projekte berücksichtigt werden. Bisher konnten private Vorhaben innerhalb der definierten Fördergebiete und kommunale Maßnahmen unterstützt werden. Mit dem neuen Baustein können Vereine aus Neuenstein eigene kleinere Projekte direkt bei der Gemeinde einreichen. So soll das Engagement von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.

Der Beginn der ersten Förderperiode im Frühling 2024 geplant. Das erste Zeitfenster startet 2024 und dauert bis 2025. Von 2026 bis 2027 wird es ein zweites Zeitfenster geben. Ehrenamtlich Tätige können dann ihren Projektantrag direkt bei der Gemeinde Neuenstein einreichen. Geprüft werden die eingereichten Anträge durch die Steuerungsgruppe.

In Abstimmung mit dem Fachdienst ländlicher Raum in Bad Hersfeld sowie dem Verfahrensbegleiter der ARGE Dorfentwicklung, haben die Steuerungsgruppe und die Gemeinde Neuenstein die folgenden Kriterien zur Förderung festgelegt.

Das zu fördernde Kleinprojekt muss

  • mit öffentlicher Funktion das Dorfleben gestalten.
  • mind. einem Entwicklungsziel des IKEK-Gemeinde Neuenstein entsprechen.
  • die Lebensqualität in Neuenstein verbessern.
  • einen oder mehrere Ortskerne stärken.
  • innerhalb eines Jahres nach Bewilligung abgeschlossen werden.
  • mit Eigenarbeit des Vereines/ der Gruppe fertig gestellt werden.
  • nach Fertigstellung medienwirksam vorgestellt werden.

 

Der zu fördernde Mindestbetrag beträgt Netto 840,00 €.

Der zu fördernde Maximalbetrag beträgt Netto 2.100,00 €.

 

Das zu fördernde Kleinprojekt muss mindestens einem der Entwicklungsziele des IKEK der Gemeinde Neuenstein entsprechen.

 

Alle Bedingungen und Förderkriterien finden Sie in den Hinweisen zum Antrag „Förderung ehrenamtlicher Kleinprojekte im Rahmen der Dorfentwicklung Neuenstein“. Der Förderantrag sowie die Hinweise zum Antrag können bereits eingesehen werden, unter:

www.neuenstein.net/ikek-kommunalmassnahmen.html.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Sarah Härtel telefonisch unter: 06677 92 10 11 oder per E-Mail an s.haertel@neuenstein.net zur Verfügung.


14.08.2023

Straßensperrung im Ortsteil Raboldshausen

BEKANNTMACHUNG

 

Straßensperrung der Ortsdurchfahrt „Hersfelder Straße“ im Ortsteil Raboldshausen

Im Rahmen von Sanierungsarbeiten (1. Teilabschnitt) wird vom 17.07.2023 bis voraussichtlich 30.10.2023 die Hersfelder Straße im Bereich Ortseingang von Saasen kommend bis Abzweig Eisenbergstraße (K34) voll gesperrt.

HINWEIS:

Vom 17.07.2023 bis voraussichtlich zum 30.10.2023 ist der Radweg über „Mühlenweg“ und „Im Ried“ zwischen Raboldshausen und Saasen für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrt!

Während der Sanierung Ortsdurchfahrt Raboldshausen dient die Strecke nur als Umleitung für den öffentlichen Nahverkehr und als Zugangsweg der Not- und Rettungsdienste.

 Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.

 


07.07.2023

Einschränkungen im Straßenverkehr

Frühzeitige Meldung bei Einschränkungen des Straßenverkehrs

- mind. 10 Tage Vorlaufzeit

 

 

In der Vergangenheit wurde die Gemeinde in verschiedenen Fällen sehr kurzfristig über anstehende Einschränkungen im Verkehrsraum unterrichtet.

Dabei kann es sich um Baukräne oder Abfallcontainer handeln, die auf der Straße aufgestellt werden müssen. Generell gilt alles, was den Verkehrsfluss beeinträchtigt, als Einschränkung im Verkehrsraum. In solchen Fällen kann der Straßenverkehr nicht uneingeschränkt passieren. Rettungsfahrzeuge können die Straße eventuell nicht passieren und müssen Umwege nutzen, wodurch gefährliche Verzögerungen entstehen können.

Deswegen muss die Straßenverkehrsbehörde solche Einschränkungen rechtzeitig an die zentrale Leitstelle in Bad Hersfeld weitergeben. Es muss eine geeignete Umleitung bekannt gegeben werden. Außerdem sind Sie als Anwohner über anstehende Beeinträchtigungen zu informieren.

Für Organisation, Anhörung und Abstimmung mit der Polizei und der zentralen Leitstelle und für die Veröffentlichung auf der Website und in den Neuenstein Nachrichten benötigt die Gemeinde einige Tage Vorlaufzeit. Ihr Dienstleister sollte im Vorfeld bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) beantragen. Damit wird die Gemeinde über Ihr Vorhaben informiert und kann die notwendigen Abstimmungen treffen. Wenn die VAO gar nicht oder sehr kurzfristig beantragt wird, können wir die anderen neuensteiner Bürger gegebenenfalls nicht mehr über die Neuenstein Nachrichten informieren.

 

Wir bitten Sie daher dringend, sich mindesten 10 Tage im Voraus bei Sarah Härtel (Bauamt, Ordnungsamt, Straßenverkehr) Tel.: 06677 92 10 11 oder s.haertel@neuenstein.net zu melden.


Kontakt & Anfrage

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