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  • +++ Am Dienstag, 14. April, ist an der A7-Anschlussstelle Bad Hersfeld-West in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr in Fahrtrichtung Fulda die Ausfahrt gesperrt! +++
  • +++ Straßensperrung zwischen Obergeis und Hof Beiersgraben wegen Amphibienwanderung vom 04.03.-30.04.2026! +++

Aktuelles aus dem Rathaus

 

14.04.2026

konstituierende Sitzung Gemeindevertretung

konst._Si._Gem.Vertr._23.04.2026.pdf


14.04.2026

konstituierende Sitzung OB Mühlbach

OB_Muhlbach_konst._Si._22.04.26.pdf


09.04.2026

konstituierende Sitzung OB Salzberg

OB_Salzberg_konst._Si._27.04.26.pdf


09.04.2026

konstituierende Sitzung OB Saasen

OB_Saasen_konst._Si._20.04.26.pdf



07.04.2026

konstituierende Sitzung OB Raboldshausen

OB_Raboldshausen_konst._Si._15.04.26.pdf


26.03.2026

Wegfall der Schankerlaubnis für nicht-gewinnorientierte Veranstaltungen

Wegfall der Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättentätigkeiten („Schankerlaubnis“)

 

Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung im Hessischen Gaststättengesetz (HGastG) ergeben sich Erleichterungen für nicht-gewinnorientierte Organisationen, Vereine und ehrenamtliche Initiativen.

Bisher waren neben gewinnorientierten Anbietern auch „nicht-gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen“ verpflichtet, ihre Veranstaltungen gemäß § 6 Satz 1 HGastG anzuzeigen. Mit der aktuellen Änderung entfällt diese Anzeigepflicht nun für diese Gruppen.

Das bedeutet: Wer als Verein oder Initiative beispielsweise ein Fest oder eine Veranstaltung organisiert und dabei Speisen und Getränke anbietet, muss dies in vielen Fällen nicht mehr gesondert anzeigen (Wegfall „Schankerlaubnis“).

Wichtig ist jedoch: Diese Erleichterung gilt ausschließlich für nicht-gewinnorientierte Organisationen und Initiativen. Für private gewerbliche Anbieter bleibt es bei der bisherigen Regelung – hier ist weiterhin eine entsprechende Anzeige („Schankerlaubnis“) erforderlich.

Die Neuregelung dient insbesondere der Entlastung des Ehrenamts und soll die Planung und Durchführung entsprechender Veranstaltungen erleichtern.

Unabhängig davon müssen die geltenden Vorschriften, insbesondere zum Jugendschutz, zur Lebensmittelhygiene sowie zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, weiterhin eingehalten werden. Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld über die genauen Voraussetzungen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung


19.03.2026

Bekanntmachung Wahlergebnis Gemeindewahl

Bekanntmachung_Ergebnis_Gemeindewahl.pdf


19.03.2026

Bekanntmachung Wahlergebnis Ortsbeiräte

Bekanntmachung_Ergebnis_Ortsbeirat.pdf


13.03.2026

Grabmalprüfungen in Neuenstein

Grabsteinprüfungen werden im April durchgeführt

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der jeweilige Friedhofsträger verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale regelmäßig zu überprüfen, um möglichen Unfallgefahren für Besucher vorzubeugen.

Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass die Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich kontrolliert werden muss.

Die Grabmalprüfungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Neuenstein sind ab dem 24.04.2026 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Fachkundigen der Firma Grabstein Inspektor GmbH durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit moderner Messtechnik und ohne sogenannte Rüttelprobe. Dabei müssen die Grabmale einem Prüfdruck von 300 Newton (entspricht 30 kg) standhalten.

Weitere Informationen zum Thema Grabmalprüfung unter:
www.grabsteininspektor.de


12.03.2026

Illegale Entsorgung von Altkleidern im Gemeindegebiet

Unzulässige Entsorgung von Altkleidern im Gemeindegebiet

 

Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablegen von Altkleidersäcken oder einzelnen entsorgten Bekleidungsstücken auf allen gemeindlichen Flächen untersagt ist!

In den vergangenen Wochen ist vermehrt festgestellt worden, dass Altkleider an öffentlichen Plätzen, Straßenrändern oder neben ehemaligen Sammelstandorten abgelegt wurden.

Wir stellen klar:

Die Entsorgung von Altkleidern ist keine kommunale Aufgabe!

Die Gemeinde ist weder für die Sammlung noch für die Verwertung oder Entsorgung von Alttextilien zuständig.

 

Zudem haben die bisher tätigen Hilfsorganisationen die Einsammlung von Altkleidern eingestellt. Es stehen daher keine Sammelcontainer oder Abholmöglichkeiten auf gemeindlichen Flächen mehr zur Verfügung. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist selbst verantwortlich, Altkleider ordnungsgemäß zu entsorgen.

Das widerrechtliche Ablagern von Altkleidern im öffentlichen Raum stellt eine unerlaubte Abfallentsorgung dar und kann ordnungsrechtlich verfolgt werden. Entsprechende Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Regelung und um Mithilfe, unser Ortsbild sauber zu halten.

 

Urstadt, Bürgermeister


03.03.2026

Straßensperrung wegen Amphibienwanderung

Straßensperrung für die Gemeindestraße zwischen Obergeis und Hof Beiersgraben wegen Amphibienwanderung

  

Die Gemeindestraße zwischen Obergeis und Hof Beiersgraben, Gemeinde Kirchheim, wird vom 04.03.2026 bis zum 30.04.2026 in der Zeit von 19.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens wegen Amphibienwanderung (witterungsabhängig) gesperrt.

 

Um Verständnis wird gebeten.

 

 


19.11.2025

Hebesatzung der Gemeinde Neuenstein zum 01.01.2026

Hebesatzung_der_Gemeinde_Neuenstein_zum_01.01.2026.pdf


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