Dorfentwicklung Gemeinde Neuenstein> Startseite
> IKEK: Details, Zahlen, Daten und Fakten
> Dorfentwicklung: Kommunale Maßnahmen
Ein wesentlicher Bestandteil der Dorfentwicklung ist die Förderung privater Vorhaben.
Dörfer bestehen nicht nur aus kommunalen Straßen, Plätzen und Freiflächen. Wohnhäuser mit ihren Gärten, Zäunen und Nebengebäuden prägen die historischen Ortskerne. Sie machen den einzigartigen Charakter im ländlichen Raum aus. Neuensteins Einwohner sollen als Eigentümer/innen und Nutzer/innen eben dieser Gebäude Teil der Dorfentwicklung sein.
Gefördert werden Vorhaben zur Sanierung, energetischen Sanierung, Umnutzung oder Erweiterungen gemäß den Richtlinien zum Bauen im ländlichen Raum. Dabei ist das Ziel nicht nur den dörflichen Charakter der Außenhülle zu bewahren, sondern das Wohnen im Ortskern zu verbessern. Gefördert werden können daher auch Innenausbauten, die dafür sorgen, dass ein Gebäude langfristig als attraktiver Wohnraum zur Verfügung steht. Das kann ein Umbau im Sinne von barrierefreiem Wohnen im Alter sein. Es kann aber auch ein Anbau/ Umbau sein, um aus einem kleinen Haus einen Ort mit genug Platz für eine Familie zu machen. Auch energietechnische Anpassungen können mit einem Zuschuss unterstützt werden. Darunter fallen z.B. ein Einbau schützender Fenster, Dämmmaßnahmen an Wänden oder die Erneuerung Ihres Daches.
Die Förderquote beträgt 35% der förderfähigen Nettokosten, der maximale Zuschuss 45.000 EUR je Gebäude und maximal 60.000 EUR bei denkmalgeschützten Gebäuden. Anträge müssen förderfähige Investitionskosten von mindestens 10.000 EUR netto enthalten.
Der Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu Wohneinheiten kann mit bis zu 200.000 EUR gefördert werden, Abriss und Entsiegelung bis zur Höhe von 45.000 EUR. Auch für Garten-, Hof- und Grünflächen besteht eine Fördermöglichkeit. Für handwerkliche Eigenleistungen können die reinen Materialkosten bezuschusst werden.
Entscheidend sind die Kriterien ortstypischer Bauweisen. Deren Einhaltung ist neben der Lage des Gebäudes für die Förderung wesentlich.
Bei der Privatförderung können Gebäude innerhalb der Fördergebiete in der Gemeinde Neuenstein mit den acht Ortsteilen berücksichtigt werden. Denkmalgeschützte Objekte sind auch außerhalb der festgelegten Gebiete förderfähig.
Per Klick auf Ihren Ort erhalten Sie eine Detailansicht im PDF-Format:
![]() Aua |
![]() Gittersdorf |
![]() Mühlbach |
![]() Obergeis |
![]() Raboldshausen |
![]() Saasen |
![]() Salzberg |
![]() Untergeis |
Damit möglichst viele förderfähige Anträge eingereicht werden, können interessierte Grundstückseigentümer sich durch Herrn Dipl. Ing./Architekt Karlheinz Geißler (http://www.ruhl-geissler.de/) beraten lassen. Sie erhalten wertvolle Ratschläge zu Ihren geplanten baulichen Maßnahmen.
Kostenfreie Beratungstermine können Sie telefonisch unter 06631 73 11 9 vereinbaren.
Mit dem Fachdienst Ländlicher Raum des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (https://www.hef-rof.de/land-leute/landwirtschaft-dorferneuerung/dorferneuerung) als Bewilligungsstelle stimmen Sie anschließend ab, welche konkreten Maßnahmen eine Förderung erhalten können und welche Antragsunterlagen Sie benötigen. Die zuständige Sachbearbeiterin Frau Menten steht Ihnen dazu telefonisch unter: 06621 87 22 19 zur Verfügung.
Über das Agrarportal (Agrarportal Hessen (lawileportal-hessen.de)) des Landes Hessen können Sie Ihren Antrag auf Privatförderung im Rahmen der Dorfentwicklung der Gemeinde Neuenstein stellen. Alternativ gelangen Sie über die Seite der WIBank Hessen (https://www.wibank.de/wibank/dorfentwicklung/) zum Förderprogramm der Dorfentwicklung.